Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 833,88 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 138,98 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 2. November 2015 bewilligte das Erstgericht der Beklagten aufgrund des vollstreckbaren Vergleichs vom 24. Juni 1994 die Exekution zur Hereinbringung rückständigen Ehegattenunterhalts. Mit dem genannten Vergleich hatte sich der Kläger gegenüber der Beklagten verpflichtet…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten, mit der sie die Abweisung des Oppositionsklagebegehrens anstrebt, ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. Jeder Unterhaltsverpflichtung wohnt die Umstandsklausel inne, soweit deren Beachtung von d…