JudikaturJustizRS0018984

RS0018984 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2021

Unterhaltsvergleichen wohnt als eine im redlichen Verkehr geltende Gewohnheit die Umstandsklausel inne; der Unterhaltsanspruch ist daher bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse neu zu bestimmen.

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