JudikaturJustizRS0018777

RS0018777 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2017

Für die rechtliche Qualifikation eines Vertrages, der Elemente verschiedener Vertragstypen aufweist, kommt es darauf an, welche Elemente überwiegen. Die Prüfung dieser Frage ist auf den vereinbarten Schuldinhalt des Vertrages abzustellen und nicht etwa nur auf die im Zeitpunkt der Vertragsauflösung fälligen Leistungen.

Entscheidungen
25