RS0018777 – OGH Rechtssatz
RS0018777 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Für die rechtliche Qualifikation eines Vertrages, der Elemente verschiedener Vertragstypen aufweist, kommt es darauf an, welche Elemente überwiegen. Die Prüfung dieser Frage ist auf den vereinbarten Schuldinhalt des Vertrages abzustellen und nicht etwa nur auf die im Zeitpunkt der Vertragsauflösung fälligen Leistungen.