Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 22.896,- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 3.816,-, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin mit ihrer am 24. Juli 1987 eingebrachten Klage die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 692.626,96 sA; in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. Jänner 1988 (ON 11) dehnte sie das K…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf die Höhe des Streitgegenstands, über den das Berufungsgericht entschieden hat, ohne die im § 503 Abs 2 ZPO normierte Einschränkung der Revisionsgründe zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Zur Abweisung des in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 2…