Spruch Die Bestimmungen der §§ 918 bis 921 ABGB sind nachgiebiges Recht auf eine vertraglich ausgeschlossene Wandlung kann zurückgegriffen werden, wenn das Beharren des Vertragspartners auf Vertragserfüllung sittenwidrig wäre. Auf Sittenwidrigkeit muß sich der Anfechtende jedoch ausdrücklich berufen Ander…
Text Am 1. März 1972 kaufte der Kläger vom Beklagten eine Softeismaschine. Auf der Rückseite des vom Kläger unterfertigten Bestellscheines befinden sich Vertragsbedingungen, auf Grund deren, wie der Kläger zur Kenntnis nahm, die Bestellung erfolgte. Der Punkt II der Vertragsbedingungen lautet wie folgt: …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst ist den Untergerichten darin beizupflichten, daß der Kläger Ansprüche wegen Nichterfüllung (§§ 918 ff. ABGB) nicht mehr geltend machen konnte; wurde eine mangelhafte Sache nämlich, wenn auch in Unkenntnis der Mängel, als Erfüllung angenommen, bestehen nach ständiger Rec…