JudikaturJustizRS0018225

RS0018225 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1966

Die auf einer ganzen Liegenschaft einverleibte Dienstbarkeit hindert die Abschreibung bestimmter Grundstücke unter Mitübertragung der Dienstbarkeit auch dann nicht, wenn auf dem abgeschriebenen Grundstück die Dienstbarkeit nicht ausgeübt werden kann.