RS0018225 – OGH Rechtssatz
RS0018225 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die auf einer ganzen Liegenschaft einverleibte Dienstbarkeit hindert die Abschreibung bestimmter Grundstücke unter Mitübertragung der Dienstbarkeit auch dann nicht, wenn auf dem abgeschriebenen Grundstück die Dienstbarkeit nicht ausgeübt werden kann.