JudikaturJustizRS0018223

RS0018223 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2007

Ist das zu teilende Grundstück mit einer Fahrrechts - Servitut belastet, die sich räumlich nicht auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt, so können sich auch reallastähnliche Elemente einer solchen Dienstbarkeit (hier Wegerhaltung) nicht darauf beziehen, wenn es zu einer Abschreibung des Trennstückes kommt. Steht fest, daß sich diese Servitut einschließlich der Erhaltungsverpflichtung nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt, dann ist eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung der Dienstbarkeitsberechtigten zulässig.

Entscheidungen
4