Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit S 23.784,62 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.834,97 Umsatzsteuer und S 3.600,- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Alexander K***, der Vater der Zweitklägerin und Schwiegervater des Erstklägers, ist laut Vormerkblatt für den Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Nr. 41 als Fischereiberechtigter des Eigenreviers Lauen im Grundstück 1361 KG Oberdrauburg bzw zwischen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist nicht berechtigt. Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nach Prüfung durch den Obersten Gerichtshof nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Nach wie vor stehen die Kläger auf dem Standpunkt, Alexander K*** sei zur vertraglichen Einräumung von Nutzungsrechten an der Teichanlage nicht …