Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Berufungsentscheidung wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach allfälliger Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Am 10.August 1993 erteilten die Beklagten (vormals die Erst- und der Zweitbeklagte), die je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Tirol mit einem darauf errichteten Alpengasthof (GSt 829/4 Alpe, 1454 m 2 , und GSt .126 Baufläche, 63 m 2 ) waren, im Zuge einer Besprechung dem klage…
Rechtliche Beurteilung Auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt hat entgegen der Rechtsauffassung der zweiten Instanz und des Klägers nicht das Tiroler GrundverkehrsG vom 7.Juli 1993, LGBl 1993/82 (TirGVG 1993), Anwendung zu finden, weil dieses nach seinem § 41 erst mit 1.Jänner 1994 und sein § 3 (Gleichbehandlung auf Gr…