Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: 1. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr die Frage der Ersatzpflicht des Beklagten für den Kostenaufwand der Klägerin im Vorprozess. Mit der Klage im Vorprozess begehrte die Klägerin, den Verkäufer der Liegenschaft schuldig zu erkennen, den Kaufvertrag über die Einlösung des Vo…
Rechtliche Beurteilung 2. Der Prozesskostenaufwand aus einem Vorprozess kann Gegenstand einer Schadenersatzforderung sein, wenn diese Kosten durch ein Verschulden des nunmehr beklagten Dritten (mit )verursacht wurden (RIS Justiz RS0023619). Als Pflichtverletzung kommen vor allem die Verletzung einer vertraglichen Haupt …