RS0017870 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Teilung eines Grundbuchkörpers (und Neuerrichtung einer zweiten Einlagezahl desselben Eigentümers) ist ohne wirtschaftliche Notwendigkeit unstatthaft.
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Die Teilung eines Grundbuchkörpers (und Neuerrichtung einer zweiten Einlagezahl desselben Eigentümers) ist ohne wirtschaftliche Notwendigkeit unstatthaft.