JudikaturJustizRS0017844

RS0017844 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2023

Eine Urkunde kann auf die Schlüssigkeit des Parteienvorbringens nur dann von Einfluss sein, wenn ihr Inhalt damit in unlösbarem Widerspruch steht, was auf Urkunden über rechtsgeschäftliche Erklärungen im Hinblick auf deren Auslegungsbedürftigkeit unter Berücksichtigung der Parteienabsicht im Allgemeinen nicht zutrifft.

Entscheidungen
28