JudikaturJustizRS0017835

RS0017835 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 2013

Mangels Behauptung und entsprechender Beweisanbote, dass ein Ausdruck in einem schriftlichen Vertrag die Absicht der Parteien nicht richtig wiedergebe, ist der Vertrag gemäß § 914 ABGB so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.

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