Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 11.745,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 1.957,50, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Bei einem Verkehrsunfall am 17.8.1984 auf der Drautalbundesstraße 100 bei Km 87.650, an dem Klaus Z***, der Ehegatte der Klägerin, als Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen DAH-LZ-7 (D) und Leo K*** als Halter und Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen K 48.091 beteiligt w…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Vorwegzunehmen ist, daß die Vorinstanzen den von der Klägerin geltend gemachten Schadenersatzanspruch zutreffend nach österreichischem Recht beurteilt haben. Gemäß Art 3 des Haager Straßenverkehrsübereinkommens ist im Hinblick auf den Unfall…