JudikaturJustizRS0017522

RS0017522 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2021

Für den Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Haftpflichtigen gemäß § 896 ABGB ist das zwischen ihnen bestehende "besondere Verhältnis" entscheidend.

Entscheidungen
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