Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten binnen 14 Tagen die mit S 2.263,36 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin S 205,76 Ust.) und die mit S 3.763,36 best…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der uneheliche Vater des mj. Roland H***, geb.: 25.8.1970, die Beklagte die uneheliche Mutter dieses Kindes. Diese wurde mit Beschluß des Vormundschaftsgerichtes vom 10.4.1974 zum Vormund des Kindes bestellt. Am 2.4.1975 verzichtete die Beklagte gemäß einer nur v…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, zumal die Entscheidung des Berufungsgerichtes im Ergebnis von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur konkludenten Vereinbarung einer Bedingung im Sinne des § 901 ABGB abweicht. Dem Rekurs kommt auch Berechtigung zu. Beide Parteien haben übereinstimmend vorgebracht…