JudikaturJustizRS0016590

RS0016590 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2024

Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung von Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen und danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt.

Entscheidungen
128