Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 10.560,-- (darin S 1.760,-- USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Franz F***** starb am 3. 2. 1998 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die Beklagte ist seine Witwe, die Klägerin eine Tochter aus einer früheren Ehe. Der Nachlass wurde den Streitteilen sowie Günther F*****, einem Sohn des Erblassers, zu je einem Drittel auf Grund…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil wohl Rechtsprechung dazu besteht, dass ein pflichtteilsberechtigter Miterbe auf einen anderen Miterben, welcher mit einem Vermächtnis bedacht wurde, im Sinne des § 783 ABGB durchgreifen kann, doch wurde dies für den Fall einer Schenkung auf den Todesfall noch nicht e…