JudikaturJustizRS0016514

RS0016514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Das Fischereirecht in fremden Gewässern in Kärnten kann als Grunddienstbarkeit nur durch Einverleibung und, wenn es an einem in das Grundbuch nicht aufgenommen öffentlichen Gut besteht, nur durch Urkundenhinterlegung erworben werden; die Ersichtlichmachung beim herrschenden Gut vermittelt noch keine Rechte.

Entscheidungen
10