Spruch I. Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückgewiesen. II. Im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 21.829,50 S (darin 3.638,25 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahr…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren seit 6. Dezember 1989 Geschäftsführer und mit einer Beteiligung von je 50 % am Stammkapital auch Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 6. März 1991 der Konkurs eröffnet wurde. Die Gläubiger - so auch die klagende Partei - wurden in de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof noch nicht näher zur Frage Stellung genommen hat, ob die Ausfallshaftung eines Vertreters für ungetilgte Schulden des Vertretenen an Sozialversicherungsbeiträgen nach § 67 Abs 10 ASVG, über die im Verwaltungsverfahren durch Erlassung eines Haft…