JudikaturJustizRS0016364

RS0016364 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Der Umfang einer nicht schon im Vertrag bemessenen Wegservitut richtet sich stets nach der Kulturgattung und der Bewirtschaftungsart des herrschenden Grundstückes im Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise Ersitzung der Dienstbarkeit.

Entscheidungen
34