Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.789,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.131,60 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Im Verfahren 1 Cg 70/88 des Erstgerichtes begehrte die Klägerin aufgrund ihres Eigentumes von der Bankkommanditgesellschaft W***** Co (nunmehr durch Firmenänderung Kommanditgesellschaft W***** Co; im folgenden Kommanditgesellschaft) und dem Beklagten als deren Komplementär di…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Die Einräumung einer Lösungsbefugnis erfolgt durch einseitige Willenserklärung, die mit ihrem Zugang an den Erklärungsempfänger bindend wird (SZ 28/236; Reischauer in Rummel 2 Rz 9 zu § 906; Fasching , Kommentar III 678). Im Gegensatz zu einer Wahlschu…