Spruch Die ungerechtfertigte Verweigerung einer Entscheidung im außerstreitigen Verfahren ist auch noch über einen außerordentlichen Revisionskurs als Nullität wahrzunehmen Ansprüche des Vaters wegen Wegfalls seiner im außerstreitigen Verfahren festgesetzten Unterhaltsverpflichtung sind nach Eintritt der …
Text Der am 14. Dezember 1953 geborene Sohn des Revisionsrekurswerbers, Klaus H, wurde mit dem Inkrafttreten des Volljährigkeitsgesetzes, BGBl Nr. 108/1973, am 1. Juli 1973 volljährig. Zu diesem Zeitpunkt war sein Vater nach dem Beschluß des Erstgerichtes vom 25. August 1972, ON 98, zur Bezahlung eines U…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 14 Abs. 2 AußStrG sind Rekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über die Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche unzulässig. Zur Bemessung gehört auch die Beurteilung der Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit (JB 60 neu = SZ 27/177). Die Untergerichte haben jedo…