Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit 1.205,96 EUR (darin 200,99 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die klagende Vermieterin schloss mit der erstbeklagten KG, deren Komplementär im relevanten Zeitraum der Zweitbeklagte war, einen Mietvertrag über ein Geschäftslokal samt Abstellraum. Die Vermietung erfolgte ausschließlich für den Betrieb eines Sportwetten-Lokals. Als mona…
Rechtliche Beurteilung [15] 1.1 Die Beklagten ziehen in der Revision nicht in Zweifel, dass eine Willenserklärung letztlich so zu verstehen ist , wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (RIS Justiz RS0017915 [T3]). Darauf aufbauend kommt es für das Verständnis der Vertragserklärungen darauf an , welchen Sinn…