Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben wie folgt: 1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 49.691,95 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 10. 2004 zu bezahlen. 2. Das Mehrbegehren…
Text Entscheidungsgründe : Die Erblasserin war Eigentümerin mehrerer Liegenschaften, darunter der bebauten EZ *****, KG *****. Dieses Haus vermietete die Erblasserin am 1. 5. 1991 an M***** D***** zu Wohnzwecken. Die Erblasserin verstarb am 29. 1. 2001 unter Hinterlassung eines Testaments. Dessen Pu…
Rechtliche Beurteilung Die ordentliche Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1. Nach § 684 ABGB erwirbt der Legatar in der Regel (§ 699 ABGB) gleich nach dem Tod des Erblassers für sich und seine Nachfolger ein Recht auf das Vermächtnis. Der Anfall (Erwerb) de…