RS0015164 – OGH Rechtssatz
RS0015164 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Hypothekarforderung kann mit Wirksamkeit gegen Dritte nur durch bücherliche Übertragung abgetreten werden.
RS0015164 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Hypothekarforderung kann mit Wirksamkeit gegen Dritte nur durch bücherliche Übertragung abgetreten werden.