JudikaturJustizRS0015140

RS0015140 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 1938

Wird die grundbücherliche Einverleibung des Eigentums durch Arglist bewirkt, so kann auf Rückübertragung des Eigentums, nicht aber auf Feststellung der Wirkungslosigkeit der Einverleibung geklagt werden.