RS0015140 – OGH Rechtssatz
RS0015140 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird die grundbücherliche Einverleibung des Eigentums durch Arglist bewirkt, so kann auf Rückübertragung des Eigentums, nicht aber auf Feststellung der Wirkungslosigkeit der Einverleibung geklagt werden.