Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Erstgerichtes ON 30 (Einantwortung) wird dahin abgeändert, dass die Verbücherungsanordnung wie folgt zu lauten hat: „Aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung wird ob der der Erblasserin zur Gänze gehörenden Liegenschaft EZ ****…
Text Begründung: Die am 2. 6. 2001 verstorbene Erblasserin hinterließ drei Kinder, und zwar Christel H*****, geb. 4. 10. 1943, Robert P*****, geb. 29. 1. 1951, und Eisabeth P*****, geb. 4. 9. 1956. Der Ehegatte der Erblasserin ist vorverstorben. Christel H***** hat drei Kinder: Ing. Christian H*****, ge…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist im Hinblick auf die vom Rekursgericht angeführten Gründe zulässig; er ist auch berechtigt. Der Umstand, dass eine in die Einantwortungsurkunde aufgenommene Verbücherungsklausel nur ankündigt, was nach Rechtskraft der Einantwortungsurkunde zu veranlassen sein wird, hindert nic…