JudikaturJustizRS0014768

RS0014768 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2020

Nicht nur bei Geltendmachen eines Irrtums nach § 871 ABGB, sondern auch bei einem nach § 870 ABGB (listige Irreführung) kann bei unwesentlichen Umständen Vertragsänderung begehrt werden.

Entscheidungen
7