Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Der Beklagte ist schuldig, den Klägern die mit 1.191,22 EUR (darin enthalten 198,54 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 2.100,0…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist gemeinsam mit seiner Ehefrau Eigentümer einer Liegenschaft in L*****. Er hat die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 18. 5. 1982 von seinen Eltern erworben. Im Punkt V. des Kaufvertrags hat der Beklagte für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum der Liegenscha…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt, weil das Berufungsgericht die Rechtslage verkannt hat. Mit dem Kaufvertrag vom 18. 5. 1982 sollte, wie im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, ein dingliches Dienstbarkeitsrecht begründet werden. Wie alle dinglichen Rechte werden auch Servituten durch…