Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass es lautet: „Die Klagebegehren, die beklagte Partei sei gegenüber der klagenden Partei schuldig, binnen vier Wochen die von ihr vorgenommenen baulichen Veränderungen auf allgemeinen Teilen der Liegensc…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, mit dem darauf errichteten Objekt *****. Mit den Miteigentumsanteilen der Klägerin ist Wohnungseigentum an der auf Stiege I im zweiten Stock gelegenen Wohnung top Nr 42 verbunden. Der Beklagte h…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin beantwortete Revision des Beklagten ist zulässig, weil dem Berufungsgericht eine Fehlbeurteilung unterlaufen ist; sie ist auch berechtigt. 1. Jede Änderung an einem Wohnungseigentumsobjekt, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich b…