JudikaturJustizRS0013980

RS0013980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2012

Der Vertreter der Verkäuferfirma, der auch Vertragsformulare der Leasingfirma bei sich führt, ist insoweit auch Mann ihres Vertrauens für die richtige Übermittlung von Anbot- und Annahmeerklärungen; die Unterlassung der Übermittlung einer vom Leasingnehmer für das Zustandekommen des Leasingvertrages gesetzten Bedingung ( hier: "Rücktrittsrecht" binnen drei Tagen nach Anschluss des zu leasenden Gerätes zur Ermöglichung eines Probebetriebes ) an die Leasingfirma durch den Vertreter der Verkäuferfirma geht zu Lasten der Leasingfirma.

Entscheidungen
14