JudikaturJustizRS0013867

RS0013867 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 2021

Fehlt eine genaue Bezeichnung der räumlichen Grenzen der Grunddienstbarkeit, so ist die diesbezügliche Beschränkung zumindest grundbuchsrechtlich nicht wirksam.

Entscheidungen
10