Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „1. Das Verfahren wird im Umfang des unter Punkt 1. erhobenen Klagebegehrens, es werde festgestellt, dass die beklagte Partei nicht Hausverwalterin der Lieg…
Text Begründung: Die Streitteile sind Mit und (nunmehr aufgrund Wohnungseigentumsbegründung nach Klagseinbringung auch) Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, KG *****, mit den Liegenschaftsadressen ***** und *****. Die Klägerin begehrte (1) die Feststellung, dass die Beklagte nicht Hausverwalter…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und teilweise berechtigt. 1. Bei der Beurteilung, ob eine Rechtssache im streitigen oder im außerstreitigen Verfahren zu erledigen ist, ist nicht auf die Bezeichnung durch die Parteien, sondern ausschließlich auf den Inhalt des Begehrens und das Vorbringen der Partei…