JudikaturJustizRS0013612

RS0013612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2023

Grundsätzlich hat jeder Miteigentümer auf eine annähernd seinem Miteigentumsanteil entsprechende Nutzung der Sache dann Anspruch (vgl 1 Ob 451/54), wenn auch der persönliche Bedarf an einer solchen Nutzung gegeben ist.

Entscheidungen
36