JudikaturJustizRS0013521

RS0013521 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2018

Der fiktive Mietwert einer den Ehegatten unentgeltlich zur Verfügung stehenden Ehewohnung ist nach Auszug eines Ehegatten nicht auf den Geldunterhaltsanspruch des verbleibenden Ehegatten anzurechnen.

Entscheidungen
29