Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird aufgetragen, über die Klage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund das gesetzmäßige Verfahren durchzuführen. Die Rechtsmittelkosten sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer Klage, in deren Kopf als Gegenstand "Feststellung" angeführt ist, die Feststellung, daß ein bestimmtes, näher bezeichnetes Pferd nicht mit dem Pfandrecht des Finanzamtes Gmunden aus einer gegen eine namentlich genannte Abgabenschuldnerin geführten Exekutio…
Rechtliche Beurteilung Der von den Klägern gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs ist berechtigt. Entscheidend ist, ob die Klage als Klage nach § 14 Abs.2 AbgEO anzusehen ist. Mit dieser Klage, die dem § 37 EO nachgebildet ist, wird im Sinn des § 14 Abs 1 AbgEO von einer dritten Person gegen …