Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens bleibt dem Endurteil vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die Erstbeklagte und Harald H***** sind Kinder der am 20.2.1994 verstorbenen Theresia Maria V***** (im folgenden als Erblasserin bezeichnet). Der Zweitbeklagte ist der Sohn der Klägerin (Enkelsohn der Erblasserin). Die Erblasserin war zu 29/32 Anteilen Miteigentü…
Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Klägerin mit ihrem Hauptbegehren die Begründung von Wohnungseigentum anstrebt. Die Beklagten sollen zu einer Erklärung gezwungen werden, die nicht nur zur Einverleibung zusätzlichen Miteigentums an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft ausreicht, sondern auch die…