Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 460,40 EUR (darin enthalten 76,73 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Sämtliche nachgenannten Liegenschaften liegen, sofern nichts anderes angegeben ist, in der Katastralgemeinde *****, Bezirksgericht *****. Die Liegenschaften EZ 23, EZ 55 und EZ 82 stehen im Eigentum von B*****. Im Gutsbestandsblatt dieser Liegenschaften findet sich ohne Tagebuch…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung zulässig, aber nicht berechtigt. In der Revision wird das Bestehen des vom Berufungsgericht angenommenen Realrechts bestritten. 1. Das Wesen von Realrechten besteht nach Judikatur und Lehre darin, dass sie nur von den Eigentümern der betreffenden Liegenschaft kraft …