Spruch Für die Klage des Nacherben nach § 623 ABGB gegen denjenigen, der die Substitutionsmasse als Erbe des Vorerben beansprucht, ist eine Streitanmerkung zulässig OGH 25. 3. 1971, 1 Ob 67/71 (OLG Linz R 162/70; KG Ried im Innkreis 2 Cg 465/70)…
Text Rudolf H, der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten, ist am 6. 10. 1959 verstorben. Die Verlassenschaft wurde der Beklagten, der Stiefmutter des Klägers, auf Grund einer letztwilligen Verfügung Rudolf H's vom 11. 10. 1958, nachdem sie eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, zu A .../59 …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Beklagte hat die Entscheidung des Rekursgerichtes nicht bekämpft, sodaß davon auszugehen ist, daß die Streitanmerkung hinsichtlich der vom Erblasser Rudolf H stammenden Hälfte der Liegenschaft EZ 199 Katastralgemeinde U rechtskräftig bewilligt ist. Zu erörtern ist nur mehr d…