JudikaturJustizRS0012941

RS0012941 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2018

Der Anspruch nach § 785 Abs 1 ABGB richtet sich gegen den Nachlass, bzw Erben; jener nach § 951 Abs 1 ABGB richtet sich selbst dann, wenn sich der zum Erben eingesetzte unbedingt erbserklärt hat, aber gegen den Beschenkten und greift erst ein, wenn mit § 785 ABGB nicht auszukommen ist.

Entscheidungen
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