Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Umfang a) des Zuspruchs von 6.764,60 Euro samt 4 % Zinsen seit 6. 3. 2002 bei Exekution in die Liegenschaft EZ ***** und b) der Abweisung von 5.713,07 Euro samt 4 % Zinsen seit 3. 5. 2001 und weiteren 4 % Zinsen …
Text Begründung: Helmut G*****, der Großvater der Streitteile, verstarb am 3. 5. 2001 unter Hinterlassung eines Testaments, in welchem er seine Frau Gertrude G***** zu Alleinerbin eingesetzt hatte. Seiner Ehe mit Gertrude G***** entstammen zwei Kinder, nämlich der vorverstorbene Ralf G*****, der Vater d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und in ihrem Aufhebungsantrag auch berechtigt, weil die Vorinstanzen die bloß subsidiäre Haftung des Beschenkten nach § 951 ABGB und die für diese Bestimmung maßgebliche Behauptungs- und Beweispflicht und -last verkannt haben. 1. Pflichtteilsansprüche sind vorweg gegen den …