JudikaturJustizRS0012866

RS0012866 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2003

Ein zum Nacherben eingesetzter Pflichtteilsberechtigter kann zwar sofort seinen Pflichtteil fordern, muß sich aber dann, wenn er später tatsächlich im Rahmen der Nacherbschaft bedacht wird, das ihm aus der Nacherbschaft Zugekommene sehr wohl in seinem Pflichtteil anrechnen lassen.

Entscheidungen
4