JudikaturJustizRS0012649

RS0012649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2021

Das österreichische Erbrecht kennt zwei verschiedene, voneinander unabhängige Formen der Legatsreduktion, nämlich einmal das Recht nach § 692 ABGB, wenn die Vermächtnisse den Reinnachlass übersteigen, und zum anderen gemäß § 783 ABGB, wenn dem Noterben der gebührende Pflichtteil nicht oder nicht vollständig ausgemessen wurde.

Entscheidungen
6