JudikaturJustizRS0012645

RS0012645 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2004

Auch dem gesetzlichen Erben, der Pflichtteilsberechtigter ist, stehen, sollte sein Pflichtteil durch Vermächtnisse geschmälert werden, die Rechte nach § 692 ABGB zu.

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6