Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie wie folgt zu lauten haben: Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin S 713.650 samt 6,5 % Zinsen p. a. seit 24.11.1993 zuzüglich 4 % Zinseszinsen seit Klagezustellung (20.1.1995) binnen 1…
Text Entscheidungsgründe: In der Verlassenschaftsabhandlung nach der am 24.11.1993 verstorbenen Elisabeth R***** gab der Sohn ihres vorverstorbenen Bruders Ewald H***** eine unbedingte Erbserklärung aufgrund des Gesetzes ab. Mit Schriftsatz vom 25.1.1994, 2 A 509/93d-19, Bezirksgericht Fünfhaus berief …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig, sie ist auch berechtigt. Wer mündlich testiert, muß vor drei fähigen Zeugen, welche zugleich gegenwärtig und zu bestätigen fähig sind, daß in der Person des Erblassers kein Betrug oder Irrtum unterlaufen sei, ernstlich sei…