Spruch Den Revisionen wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie als Teilurteil zu lauten haben: "Das Hauptbegehren des Inhaltes, die Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, bei Exekution unter Vorlage eines Verzeichnisses der gesamten Vermögenswerte der am 2.1…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger heiratete am 31.Juli 1965 Anna H***; die Ehe wurde am 16.Mai 1979 geschieden. Anläßlich der Scheidung überwies der Kläger an Anna K*** den Betrag von 100.000; dieser Betrag wurde von Anna K*** auf dem Konto 347810-02-13 der Bank H*** AG, Zürich, gutgebracht. Anna K*…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen der Beklagten sind berechtigt. Soweit der Zweitbeklagte ausführt, auf die Frage der Formgültigkeit der in Frankreich errichteten letztwilligen mündlichen Verfügung sei (allein) englisches Recht anzuwenden, kann ihm nicht gefolgt werden. Anna K*** war jedenfalls auch österreichische St…