JudikaturJustizRS0012403

RS0012403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2003

Hat der Kläger im Erbrechtsprozeß eine die Testierfähigkeit ausschließende geistige Erkrankuung des Erblassers bewiesen, so obliegt es nunmehr dem beklagten Testamenserben, den Gegenbeweis zu erbringen, daß das Testament vom Erblasser während eines lichten Augenblickes errichtet worden ist.

Entscheidungen
5