Hat der Verstorbene seinen letzten Willen in einem die Testierfähigkeit ausschließenden Zustand erklärt, etwa unter dem Einfluss einer psychischen Krankheit oder im Rausch, so ist die letztwillige Verfügung ungültig.
Informationen zu § 567 ABGB Siehe die Entscheidungen zu § 565 ABGB!…
…stattgegeben. Es hat angenommen, daß das wechselseitige Testament vom 20. April 1944 von Magdalena W. in einem lichten Augenblick errichtet worden und daher gemäß § 567 ABGB. trotz der formell bestehenden beschränkten Entmündigung der Magdalena W. gültig sei, obwohl es nur schriftlich und eigenhändig anstatt entsprechend den Bestimmungen des § 4 Abs…
…der von der Revisionsbeantwortung vertretenen Auffassung beizupflichten, daß das vor dem Notar Dr. E. errichtete Testament allenfalls als ein mündliches Testament im Sinne des § 567 ABGB. Gültigkeit beanspruchen könne. Wie aus den vorzitierten Erläuterungen zur Entmündigungsordnung hervorgeht, kann ein wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche beschränkt Entmundigter auch in lichten Zwischenräumen nur gerichtlich…
…W deren Testierfähigkeit nicht ausgeschlossen habe, kann nicht gefolgt werden. Richtig ist allerdings, daß die Testierfähigkeit nach den Bestimmungen für letztwillige Anordnungen (§§ 565-567 ABGB) und nicht nach den für Verkehrsgeschäfte geltenden Regeln des § 869 ABGB zu beurteilen ist (SZ 24/146). Der demonstrativen Aufzählung der Beispiele für den…
…daß eine eigenberechtigte Person handlungsunfähig ist, trifft grundsätzlich den, der den Mangel der Handlungsfähigkeit behauptet. Eine Umkehrung der Beweislast findet in analoger Anwendung des § 567 ABGB nur dann statt, wenn jemand die Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärung einer Person behauptet, die - ohne entmündigt zu sein - den Gebrauch des Verstandes verloren hat (vgl SZ…
…durch den Nachweis genügt, dass im Zeitpunkte der Testamentserrichtung eine die Testierfähigkeit ausschließende geistige Erkrankung der Erblasserin vorlag. Dem Testamentserben obliege dann gemäß § 567 ABGB der Gegenbeweis, dass die Erblasserin zur Zeit der letzten Anordnung bei voller Besonnenheit gewesen sei, also in einem lichten Augenblick gehandelt habe. Zur Beweislastverschiebung auf…
…sondern an die Tatsache der Entmündigung die Formvorschrift des § 4 Abs. 2 EntmO. Die übrigen rechtlichen Ausführungen des Berufungsgerichtes gehen davon aus, daß § 567 ABGB. als materielle Beweisregel nur mehr dann von Bedeutung ist, wenn ein voll Entmundigter ein Testament errichtet hat. Hier besteht nach der Lehre sogar trotz der…
…Behindertenrechtskonvention und ihres autonomiefreundlichen Ansatzes wurde § 568 ABGB aF mit dem ErbRÄG 2015 ersatzlos eliminiert ( Apathy / Neumayr in KBB 6 § 567 ABGB Rz 4 mwN). Nach der Übergangsbestimmung des § 1503 Abs 7 Z 4 ABGB verlieren Anordnungen der Gerichte nach § 568 ABGB aF…
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