Spruch Die Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag, daß das ganze Unternehmen dem überlebenden Teil zufallen soll, ist wirksam. Sie unterliegt nicht den Formvorschriften für letztwillige Verfügungen oder für Schenkungen auf den Todesfall. Entscheidung vom 18. Jänner 1950, 1 Ob 19/50. I. Instanz: Landesg…
Text Rudolf B., die gefährdete Partei, behauptet, daß er mit seiner verstorbenen Gattin die Vereinbarung getroffen habe, daß das unter ihrem Namen betriebene Geschäft intern beiden Ehegatten je zur Hälfte gehören solle, im Falle des Todes eines der beiden Ehegatten sollte das Unternehmen dem Überlebenden…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Rekursgericht hat den Anspruch der gefährdeten Partei für ausreichend bescheinigt erachtet, weil glaubhaft gemacht sei, daß die Ehegatten B. miteinander vereinbart haben, daß das Unternehmen dem überlebenden Eheteil zufallen soll. Daß diese Abmachung nicht schriftlich nieder…