Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Teilurteil, das im Übrigen als unbekämpft unberührt bleibt, wird in seinem Punkt II.1. dahin abgeändert, dass es lautet: „1.a Die beklagte Partei ist schuldig, die Durchführung von Bauarbeiten an allgemeinen Teilen der Liegenschaft *, insbesondere …
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer einer Liegenschaft, die zuvor im Alleineigentum der Kläger stand. Mit den Miteigentumsanteilen der Beklagten soll nach dem Kaufvertrag Wohnungseigentum an den Wohnungen top 2 und top 3 verbunden werden. Die Streitteile vereinbarten, dass die Be…
Rechtliche Beurteilung D ie von den Klägern beantwortete Revision der Beklagten ist zur Klarstellung zulässig und berechtigt. I. Das Berufungsgericht hat gemäß § 500 Abs 2 Z 1a ZPO ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich de r von ihm in Spruchpunkt II.1. seines Urteils abgehandelten Begehren…