Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. 1. Das angefochtene Urteil wird in Ansehung des Unterlassungsbegehrens zu Klausel 2 (Pkt 3.2. im Spruch des Erstgerichts) dahin abgeändert, dass es insoweit lautet: „Das Mehrbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, die Verwendung der nachstehend genannt…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine klagebefugte Einrichtung im Sinn des § 29 KSchG; sie macht Unterlassungsansprüche nach § 28 Abs 1 und § 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt eine Online Plattform zur Partnervermittlung. Sie ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tät…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist teilweise (in Ansehung der beanstandeten Klausel 2) auch berechtigt. 1. Wer im geschäftlichen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er seinen Verträgen zugrunde legt oder in dabei verwendeten Formblättern für Verträge Bedingungen vorsieht, die gegen ein …