JudikaturJustizRS0012087

RS0012087 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Bei Beurteilung des Bestehens der Wiederholungsgefahr ist stets maßgebend, ob dem Verhalten des Beklagten in seiner Gesamtheit gewichtige Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen.

Entscheidungen
80